Erste Schritte

Was passiert nach dem Todesfall

ERSTE SCHRITTE

Wir stehen Ihnen

zur Seite

 Erste Schritte nach einem Todesfall: Professionalität ist gefragt

Wir helfen Ihnen beim Abschied zwischen Tod und Bestattung Gemeinsam finden wir heraus, welche Art des unmittelbaren Mitwirkens an der Gestaltung der Abschiednahme Sie sich zutrauen.

Wenn Sie z.B. den Wunsch haben, den Sarg oder die Urne zu bemalen, zu bekleben oder auf andere Weise zu gestalten, werden wir es Ihnen ermöglichen.
Wenn Sie möchten können Sie Ihren Engel selbst waschen und Einkleiden.
Fuß-, Hand- oder Fingerabdrücke können zu einer bleibenden Erinnerung werden.
Vielleicht mögen Sie Ihr Kind selbst in den Sarg legen oder bei der Einbettung mit dabei sein?
Wenn Sie das möchten, kann ein Foto von Ihrem verstorbenen Kind gemacht werden.

Für Angehörige, die in diesem Moment nicht bei einer offenen Aufbahrung Abschied nehmen können oder möchten, mag das Foto vielleicht (viel) später eine wichtige Erinnerung sein.

Wir helfen Ihnen dabei, sich aus dem emotionalen Tief heraus zu kämpfen.
Wir lassen Sie nicht allein, denn gemeinsam ist man weniger einsam.

Wenn Sie sich bei uns gemeldet haben, führen wir ein Beratungsgespräch mit Ihnen durch. Hierbei lassen wir die nötige Sensibilität walten, weil wir genau wissen, wie Sie sich fühlen. Die Professionalität bleibt nicht auf der Strecke, denn wir möchten, dass alles Weitere so schnell und präzise wie möglich für Sie abläuft.

Zuerst wird der oder die Verstorbene hygienisch versorgt. Anschließend kleiden unsere Mitarbeiter den Leichnam ein und geben ihn in den Sarg, welchen Sie ausgesucht haben. Sofern Sie das möchten, steht Ihnen unser Abschiedsraum zur Verfügung. Hier sind Sie mit dem offenen oder geschlossenen Sarg alleine und können sich in Ruhe verabschieden.

Während Sie sich ganz mit sich und Ihren Emotionen beschäftigen dürfen, kümmern wir uns um alle wichtigen Formalitäten. Wir beantragen hierzu Unterlagen, informieren das Standesamt und organisieren die Trauerfeier. Ob Trauerredner oder Pastor, ob gedruckte Anzeige oder Trauerkarten – unsere Mitarbeiter erledigen alles genau so, wie Sie sich das vorstellen. Sofern eine Urne gewünscht wird, können wir die notwendigen Schritte erst in die Wege leiten, wenn die Einäscherung abgeschlossen ist und der Bestattungsschein vorliegt. Alle weiteren Details erfahren Sie von uns vor Ort beim Gespräch.

Den in allen Gesetzen verwendeten gesetzlichen Definitionen für die verschiedenen Todeszeitpunkte und -umstände liegen die Definitionen des Personenstandgesetzes . des (MuschG) zugrunde.
Es gibt sehr viele Definitionen aus dem medizinischen Bereich,die die unterschiedlichen Umstände des Todes des Kindes erfassen

Fehlgeburt
Unter einer Fehlgeburt versteht man hier ein tot geborenes Baby unter 500 Gramm Geburtsgewicht. Diese Definition findet auch in allen Bestattungsgesetzen (Bstg) außer in Hessen Anwendung. In manchen BstG wird nach Dauer der Schwangerschaft, in anderen nach Entwicklungsstand des Kindes weiter differenziert.

Frühe Fehlgeburt:
Als Frühe Fehlgeburt wird ein tot geborenes Baby unter 500 Gramm Geburtsgewicht bis zur 12. SSW bezeichnet.

Späte Fehlgeburt:
Bei einem tot geborenes Baby unter 500 Gramm Geburtsgewicht ab der 12. SSW oder später spricht man von einer Späten Fehlgeburt.
Embryo:
Bezeichnung für ein Kind bis zur 11. SSW, bei dem die Organbildung noch nicht abgeschlossen ist.
Fetus/Fötus:
Bezeichnung für ein Kind ab der 11. SSW (Organbildung abgeschlossen) bis zur Geburt.

    Wir erleben in der Begleitung von betroffenen Eltern oft das diese – verständlicherweise – Panik haben, was mit ihrem Kind passiert nach einer Stillen Geburt.Deswegen ein paar wichtige Informationen die wir Ihnen an die Hand geben
    möchten :

    Sie dürfen selbst und frei entscheiden, wie oft und wie lange Sie Ihr Kind sehen möchten.
    Sie dürfen selbst entscheiden, ob Sie es möchten und von wem Ihr Kind fotografiert wird.
    Sie dürfen selbst entscheiden, was Ihrem Kind angezogen wird. Sie dürfen das auch selbst tun.
    Sie dürfenselbst entscheiden ob Sie Ihr Kind versorgen und ankleiden möchten!
    Sie dürfen entscheiden, ob Ihr Kind obduziert wird oder nicht (Ausnahme: polizeiliche Ermittlungen).
    Sie dürfen entscheiden, welcher Bestatter Ihr Kind bestattet.
    Sie müssen darüber informiert werden und Ihre Zustimmung geben, wenn Ihr Kind vom Krankenhaus an den Bestatter übergeben wird.